Internationale Akut und Nachsorge Stiftung NRW
Präambel
Der Anlass für die Gründung der Stiftung ist das Loveparade Unglück in Duisburg im Sommer 2010. Die Stiftung entsteht aufgrund des akuten Hilfe- und Nachsorgebedarfs der unmittelbar und mittelbar betroffenen Opfer eines Unglücks und soll auch in der Zukunft, bei Unglücken den Opfern und ihren Angehörigen zur Seite stehen. Desweiteren soll die Stiftung durch präventive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit dazu beitragen, derartigen Unglücken bei Massenveranstaltungen in der Zukunft vorzubeugen.
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
Die Stiftung führt den Namen „Internationale Akut und Nachsorge Stiftung NRW" und ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Der Sitz der Stiftung ist in Hilden.
Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist:
- die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO,
- die Unterstützung traumatisierter oder sonstiger psychisch verletzten Personen. Die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Fremdhilfe angewiesen sind.
- aus Anlass von Katastrophen, Terroranschlägen oder sonstigen Folgen schweren Unglücksereignissen, Loveparade - Unglück 2010.
- Prävention und Öffentlichkeitsarbeit, Traumapatienten in Familie, Arbeit, und
Freundeskreis. Primär richtet sich unsere Hilfe an Kinder und Jugendliche Traumapatienten.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Einrichtung einer telefonischen und persönlichen Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für akute Unglücksfälle mit dem Ziel, eine optimale individuelle, soziale und materielle Hilfestellung zu vermitteln;
- Unterbringung der Opfer in betreuten Einrichtungen in der Akutphase nach Katastrophen bei Massenveranstaltungen, Verkehrsunfälle und Naturkatastrophen.
- Aufklärungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch bei Planung von künftigen Massenveranstaltungen zwecks Minimierung etwaiger Wiederholungsgefahr von mit der Loveparade 2010 vergleichbaren Unglücken;
- Kontaktpflege mit den Eltern, Verwandten, Freunden und Gemeinden der Opfer.
- Durchführung von einschlägigen wissenschaftlichen Veranstaltungen und
Forschungsvorhaben, Publikationen und Medienarbeit, um für die Lebenslagen der Betroffenen Verständnis und Hilfsbereitschaft zu wecken sowie deren Schicksal zu
dokumentieren;
- Vergabe von Stipendien;
- Angebote zur Vernetzung und Kommunikation Betroffener;
- Kooperation mit gleichgerichteten gemeinnützigen Organisationen;
- Geeignete Aktivitäten zur Sammlung von Spenden und Erschließung von weiteren Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. Spendenkampagnen, Information über Zuwendungsmöglichkeiten und ähnliches.
- Gründung von Therapietiereinrichtungen / Sozialstationen.
- Anmietung und Erwerb von Grundstücken und Immobilien für Therapieeinrichtungen und Unterbringung.
(2) Die Stiftungsziele können auch erreicht werden durch die Förderung von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, die entsprechend § 58 Nr. 2 AO der gleichen Zielrichtung dienen.
(3) Die Stiftung kann unter der Treuhandschaft weitere unselbständige Stiftungen zusammenfassen, soweit deren Zwecke mit denen unter § 2 dieser Satzung vereinbar sind.
(4) Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.